WGT

Kartenbestellung

 

Ab sofort könnt Ihr Karten für das 33. Wave-Gotik-Treffen 2026 erwerben. Hierzu füllt Ihr bitte das untenstehende Formular vollständig aus.
Achtet bitte insbesondere auf eine korrekte Eingabe Eurer E-Post-Adresse (Email), da die Rechnung mit dem Gesamtbetrag sowie den erforderlichen Bankdaten für die Überweisung per E-Post (Email) als pdf-Dokument an Euch übermittelt wird.
Gebt bitte unbedingt eine gültige Postadresse an!

 

Weitere Informationen
  • Achtung: Wohnmobile/Wohnwagen benötigen eine Wohnwagen-Karte. Davon gibt es zwei Varianten: für Stellplätze mit Stromanschluß und ohne. Zusätzlich ist pro Person eine Obsorgekarte vonnöten. Für Zugmaschinen (Automobile) von Wohnwagen oder Zeltanhängern, wird außerdem eine Parkvignette benötigt. Sie müssen auf einem separaten Parkplatz abgestellt werden. Das Campen auf dem Autoparkplatz ist nicht möglich. Eine Wohnwagen-Karte benötigen somit alle Fahrzeuge, in denen übernachtet werden soll (z.B. Autos mit Dachzelt, Kleinbusse etc.).
  • Für Bestellungen aus dem Ausland (auch Österreich und Schweiz) gilt: Bitte nutzt für die Kartenbestellung das Formular auf unserer englischsprachigen Seite.
  • Der Versand erfolgt ausschließlich nach Vorabüberweisung.
  • Beim Versand innerhalb von Deutschland als auch ins Ausland fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 8,-- € an. Dabei ist es natürlich gleichgültig, wieviele Karten Ihr bestellt. Die Gebühren fallen pro Bestellung an. Weitere Gebühren entstehen nicht.
Hiermit bestelle ich verbindlich die nachfolgenden 4-Tage-Karten für das 33. Wave-Gotik-Treffen Pfingsten 2026:
Weiterhin bestelle ich folgende Obsorgekarten für den Zelt- oder Wohnwagenplatz:
Zusätzlich möchte ich noch folgende Parkvignetten bestellen:
Zusätzlich möchte ich noch folgende Wohnwagen-Karten mit Stromanschluss bestellen:
Zusätzlich möchte ich noch folgende Wohnwagen-Karten ohne Stromanschluss bestellen:
Bemerkungen, Hinweise, Telefonnummer:*

* Angabe ist optional!

Für Konzertkartenbestellungen via Internet sind die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs.3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, daß kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Konzertkarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.(Amtsgericht München, 10.09.2007, Aktenzeichen: 182 C 26144/05)

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vetragsbedingungen des Veranstalters:

  1. Die Eintrittskarte ist bei Ankunft an den Informationsständen des Wave-Gotik-Treffens durch ein Armband zu ergänzen, welches zur Teilnahme an allen Veranstaltungen berechtigt. Die Eintrittskarte wird entwertet und verliert somit ihre Gültigkeit. Das Armband ist nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
  2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art oder sonstigen gefährlichen Gegenständen in die Veranstaltungsstätten ist generell untersagt.
    Bei Nichteinhaltung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsort. Beim Einlaß findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
    Anmerkung: Inhaber der Obsorgekarte dürfen am Anreisetag auf den sich auf dem Veranstaltungsgelände (agra-Treffenpark) gelegenen Treffen-Zeltplatz Behältnisse (Dosen,Tetrapaks sowie Plastikbehältnisse ) zum Zwecke der Eigenversorgung mit Lebensmitteln und Getränken mitführen.
    Dies gilt ausdrücklich nur für das Zeltplatzgelände !
  3. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras in die Veranstaltungsstätten ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film-und Videoaufnahmen in den Veranstaltungsstätten, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
    Anmerkung: Handkameras (sogenannte Pocket-Kameras) zum Zwecke der Fertigung privater Erinnerungsaufnahmen sind hiervon ausgenommen.
    Tonaufnahmegeräte aller Art, Videokameras sowie hochauflösende Fotoapparate (z.B. Spiegelreflexkameras und Digitalkameras) dürfen in die Veranstaltungsstätten ausdrücklich nicht mitgeführt werden.
  4. Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten Lärmpegels während der Konzerte, wird keinerlei Haftung übernommen.
  5. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher Straftaten auf dem Veranstaltungsgelände begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Mit dem Ausschluß verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  6. Den unterschiedlichen Kapazitäten der einzelnen Veranstaltungsorte sowie differenter Publikumsresonanz ist es geschuldet, daß leider keine Garantie für den Einlaß zu Einzelveranstaltungen gegeben werden kann.